Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
(1) Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 5.2 der Vereinssatzung in der Fassung vom 02.12.2021. Die Beitragsordnung ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
(3) Diese Beitragsordnung tritt zum Datum ihres Beschlusses in Kraft.
§ 2 Beitragspflicht
Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 3 Höhe des Beitrags
- Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen: siehe Anlage.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigungen können gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt werden.
- Änderungen der persönlichen Daten sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt für das Beitrittsjahr eine Berechnung von 50 Prozent des jeweiligen Jahresbeitrags.
- Die Mitglieder können sich zur Zahlung eines erhöhten Beitrags verpflichten. Der erhöhte Beitrag kann mit schriftlicher oder elektronischer Erklärung des Mitglieds bis zum 30.09. für das Folgejahr geändert oder aufgekündigt werden.
§ 4 Zahlungsform
- Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands werden die Mitglieder gebeten, dem Vorstand eine Einzugsermächtigung zu erteilen (SEPA-Lastschriftverfahren).
- Der Beitrag ist zum Jahresbeginn fällig. Der Beitragseinzug erfolgt im Laufe des Januars.
- Bei neu eingetretenen Mitgliedern ist der Beitrag zum Beginn des auf den Eintritt folgenden Monats fällig und wird in diesem Monat eingezogen.
- Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist per schriftlicher oder elektronischer Erklärung bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
Anlage zur Beitragsordnung des Vereins
Die Mitglieder haben folgende Jahresbeiträge zu zahlen:
Natürliche Personen
Einzelpersonen ohne Ermäßigung | 30,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 20,00 € |
Azubis, Bufdis, FSJler, Studierende (18 bis 27 Jahre) | 20,00 € |
Mitglieder mit HannoverAktivPass | 15,00 € |
Juristische Personen (GbRs, Vereine, Gesellschaften, Körperschaften usw.)
1 bis 10 Mitglieder | 50,00 € |
10 bis 50 Mitglieder | 75,00 € |
50 bis 100 Mitglieder | 100,00 € |
über 100 Mitglieder | 150,00 € |